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Nationale Abstimmungen März 2026 - SP Erlinsbach SO

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Abstimmungen
Wichtige nationale Abstimmungen am 8. März 2026!

Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Möglichkeit, an der Urne über folgende wichtige Vorlagen abzustimmen. Wir fordern Euch auf, auch diesmal von Eurem Recht Gebrauch zu machen.























Milliardäre kontrollieren immer stärker, was die Menschen von Politik und Gesellschaft mitbekommen. In der Schweiz kauft Blocher Gratiszeitungen, international kontrollieren Musk und Zuckerberg mit X und Meta die grössten Social-Media-Plattformen. Ihr Ziel ist klar: Weniger unabhängige Fakten, mehr gezielte Propaganda. Kein Wunder, dass die SVP mit ihrer Anti-SRG-Initiative (auch Halbierungsinitiative genannt) die unabhängigen Medien angreift – um ihre eigene Agenda durchzusetzen. In Zeiten, wo rechte Kräfte weltweit auf dem Vormarsch sind und Fake News und Desinformation zunehmen, sind unabhängige und qualitative Medien unverzichtbar. Die Anti-SRG-Initiative will genau diese zerstören.
Darum sagen wir NEIN zur Anti-SRG-Initiative:
  • Weniger Fakten, mehr Fake News: Die SRG liefert uns tagtäglich unabhängige und qualitativ hochwertige Berichterstattung. Mit den massiven Kürzungen geht das nicht mehr. Das Ergebnis: Mehr Macht für Musk, Zuckerberg und Co, die mit ihren Plattformen gezielt Fake News und rechte Ideologien verbreiten.
  • Unabhängige Berichterstattung ist wichtiger denn je: Rechte Kreise erstarken, die Demokratie gerät zunehmend unter Druck. Unabhängige, qualitativ hochwertige Medien sind unsere Basis für verlässliche Informationen. Wer sie schwächt, überlässt Milliardären und rechten Kräften die Kontrolle über die Berichterstattung. Wir wollen keine Schweiz, in der Blocher & Co entscheiden, worüber berichtet wird oder nicht.
  • Inhalte unabhängig von Klicks und Werbung: Qualitätsmedien geraten immer mehr unter Druck. Schnelle, reisserische Inhalte werden belohnt. Was sich nicht verkauft, verschwindet: Regionaljournalismus, Kultur, Berichte aus allen Landessprachen und Schweizer Produktionen sind massiv gefährdet. Die Fussball-WM oder der ESC werden nur noch über teure Abos zugänglich. Wird die SRG geschwächt, übernehmen private Medienkonzerne.





Die Schweiz ist als Alpenland besonders stark vom Klimawandel betroffen: Unsere Gletscher schmelzen, Hitzetage und extreme Wetterereignisse nehmen zu. Im Jahr 2023 hat die Bevölkerung entschieden, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden soll. Die Klimafonds-Initiative ist unser Weg zu diesem Ziel. Sie ermöglicht Investitionen in erneuerbare Energien, Gebäudesanierungen und moderne Mobilität. Damit erreichen wir Schritt für Schritt eine umweltverträgliche Energieversorgung und schaffen Wohlstand und neue Arbeitsplätze.
Das sind unsere Argumente:
1. Jetzt handeln!
Der Klimawandel ist in der Schweiz längst deutlich spürbar: Die Durchschnittstemperatur bei uns ist bereits doppelt so stark gestiegen wie im globalen Mittel. Schmelzender Permafrost bringt Hänge ins Rutschen und gefährdet ganze Dörfer. Es häufen sich extreme Wetterereignisse wie Dürren, Starkregen und Hitzewellen, die unsere Gesundheit belasten. Mit der Klimafonds-Initiative packen wir diese Herausforderungen an.
2. Infrastruktur modernisieren!
Mit dem Klimafonds investiert der Bund jährlich 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in den Umbau unserer Infrastruktur. Das sind zwischen 4 und 8 Mrd. Franken, um unsere Infrastruktur für die jetzigen und kommenden Generationen zu modernisieren. Dies kann ohne neue Steuern und Abgaben finanziert werden. Viele Hausbesitzende und Unternehmen gehen bereits voran – mit dem Klimafonds unterstützen wir ihre Anstrengungen und bereits laufende Massnahmen mit gezielten Investitionen in:
  • Erneuerbare Energien: Wir fördern die Stromproduktion aus Solar-, Wasser- und Windenergie, um unsere Eigenversorgung zu sichern.
  • Gebäudesanierungen: Wir ersetzen klimaschädliche Ölheizungen durch moderne Wärmepumpen, kommen weg vom ausländischen Gas und verbessern die Energieeffizienz von Gebäuden.
  • Klimafreundliche Technologien: Die Industrie erhält Unterstützung, um auf umweltfreundlichere Produktionsverfahren umzustellen.
Dafür investieren wir auch in die Ausbildung der nötigen Fachkräfte und setzen auf unsere Stärken: einen leistungsfähigen Forschungsplatz für Innovation und ein starkes Gewerbe in allen Regionen.
3. Eigene Versorgung sichern!
Die Schweiz bezahlt jährlich rund 8 Milliarden Franken für den Energieimport. Mit einem Ja zur Klimafonds-Initiative investieren wir diese Milliarden in der Schweiz. Mit dem Ersatz von Öl und Gas machen wir uns unabhängiger und senken klimaschädliche Emissionen. Unsere Grosseltern und Eltern haben die AHV erschaffen und ein verzweigtes öV-Netzt gebaut. Packen wir jetzt unser Generationenprojekt an für eine klimafreundliche und unabhängige Zukunft.





Worum geht es?
Heute zahlen Ehepaare, bei denen beide berufstätig sind, oft mehr Steuern als Konkubinatspaare, weil ihre Einkommen zusammengerechnet werden (höhere Progression). Deshalb verzichtet die zweitverdienende Person (häufig Frauen) oft auf ein höheres Arbeitspensum.
Mit der Individualbesteuerung erkennt das Steuerrecht alle als eigenständige Individuen an: Jede Person füllt eine Steuererklärung aus und zahlt auf ihr Einkommen und ihr Vermögen Steuern – unabhängig vom Zivilstand.
50 Prozent der Steuerpflichtigen werden dadurch weniger Steuern bezahlen, für 36 Prozent ändert sich nichts. 14 Prozent werden geringfügig mehr belastet; es sind Personen mit sehr hohem Einkommen, die heute einen Steuervorteil aufgrund des Zivilstands haben.
Mehr Gerechtigkeit, mehr Gleichstellung
Die Individualbesteuerung bringt unser Steuerrecht in die Gegenwart und Gerechtigkeit. Sie schafft alle tatsächlichen Benachteiligungen wie Heiratsstrafe und Konkubinatsbonus ab – sowie auch den unfairen Heiratsbonus und die unfaire Konkubinatsstrafe, die es in gewissen Fällen gibt.
Seit 1971 haben Frauen das Stimmrecht, 1988 trat das neue Eherecht in Kraft und 2021 entschied das Bundesgericht, dass die Ehe keine lebenslänglich finanzielle Absicherung mehr ist. Es ist folgerichtig, dass auch das Steuerrecht nun alle Menschen als eigenständige Individuen anerkennt. Die Individualbesteuerung ist die logische Weiterentwicklung der Gleichstellung.
Ein zukunftsfähiges Modell
Über die Notwendigkeit, die Heiratsstrafe abzuschaffen, besteht ein breiter Konsens. Zur konkreten Umsetzung konkurrieren aber zwei Modelle: ein fortschrittliches und ein konservatives.
Das fortschrittliche Modell ist die im Juni verabschiedete Individualbesteuerung, die Parlament und Bundesrat vorschlagen. Sie schafft Gerechtigkeit, ist einfach und stellt sicher, dass sich Arbeit lohnt: Jede Person füllt eine Steuererklärung aus und zahlt auf ihr Einkommen und ihr Vermögen Steuern, unabhängig vom Zivilstand. Die steuerliche Entlastung ist gleichmässig für alle Einkommensklassen.
Das konservative Modell ist die von der Mitte lancierte Initiative „Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare“, die das Parlament und der Bundesrat ablehnen. Es ist kompliziert und fehlerhaft (wird etwa den vielen Einelternfamilien (16%!) nicht gerecht), kostet viel und schafft Bürokratie: Neben der gemeinsamen Besteuerung für Ehepaare soll eine zweite Steuerrechnung gemacht werden, als wären die beiden Personen unverheiratet. Tatsächlich in Rechnung gestellt würde dann der tiefere Steuerbetrag.
Inländisches Potenzial nutzen
7.5 Prozent der Frauen sind unfreiwillig unterbeschäftigt, wie das Bundesamt für Statistik erhoben hat. Sie würden gerne ihre Pensen erhöhen, können diesen berechtigten Wunsch aber nicht erfüllen – vielfach, weil es sich nicht lohnt oder nicht vereinbar ist.
Laut Ecoplan sind 80 Prozent der Personen, die mehr oder wieder arbeiten möchten, Frauen im Alter von 25 bis 55 Jahren, die überwiegend Teilzeit arbeiten. 58 Prozent hat einen Abschluss auf Sekundarstufe II, jede dritte Person sogar einen Hochschulabschluss.
Das sind gut ausgebildete Fachkräfte, die unsere Unternehmen dringend suchen. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen!
Die Ecoplan-Studie zeigt: Bei Individualbesteuerung würden viele ihre Pensen erhöhen – vornehmlich Frauen. Als Folge könnten bis zu 44‘000 neue 100 Prozent-Stellen besetzt werden.
Steuerentlastung für Bevölkerung
Mit der Individualbesteuerung werden Personen entlastet, die verheiratet sind und beide verdienen: Genau diese – und nur sie – sind heute von einer Heiratsstrafe betroffen: Sie zahlen mehr Steuern, als wenn sie ein Konkubinat wären. Insbesondere das tiefere der beiden Einkommen kommt wegen der gemeinsamen Veranlagung in eine höhere Steuerprogression, mehr Lohn wird von steigenden Steuern direkt wieder weggefressen.
Die Individualbesteuerung beseitigt die Heiratsstrafe wie auch die negativen Erwerbsanreize auf dem Zweiteinkommen. 50 Prozent der Ehepaare werden steuerlich entlastet (vorwiegend jene, die heute eine Heiratsstrafe und schlechte Erwerbsanreize haben), für 36 Prozent ändert sich nichts. 14 Prozent werden leicht mehr belastet, da sie heute von einem Heiratsbonus profitieren, den Paare haben, wo vor allem eine Person arbeitet und ein sehr hohes Einkommen hat.
Weniger Altersarmut bei Frauen
Frauen sind im Alter häufiger finanziell schlecht gestellt und erhalten im Schnitt jährlich 20’000 Franken weniger Rente. Dies ist – nicht nur, aber auch – eine Folge ihrer tieferen Arbeitspensen, weil sich für verheiratete Zweitverdienende ein höheres Arbeitspensum steuerlich nicht rentiert oder gar bestraft wird. Mit der Individualbesteuerung haben alle Personen positive Erwerbsanreize. Wer mehr arbeitet, erhält mehr Rentenleistung, wodurch die Altersarmut bei Frauen reduziert wird.
Begrenzte Steuerausfälle
Wenn man die heutige, ungerechte Situation verbessern will, geht es nicht ohne Steuerausfälle. Sonst gibt es viele, die verlieren. Mit dem vorliegenden Kompromiss des Parlaments für die Individualbesteuerung betragen die Steuerausfälle rund 600 Mio. Franken (ursprünglicher Vorschlag des Bundesrats rund 1 Mrd.). Dieser Kompromiss ist finanziell tragbar. Zudem hat die zusätzliche Erwerbstätigkeit schon bald zusätzliche Steuereinnahmen zur Folge.
Die Ausfälle sind auch deutlich tiefer als mit jeder Variante der konservativen Mitte-Initiative. Diese hat – je nach Umsetzung  – Steuerausfälle von 700 Mio. bis 1,4 Mrd. Franken zur Folge.
Einfaches Steuersystem
Niemand kommt bereits verheiratet zur Welt. Rund die Hälfte der Bevölkerung heiratet mindestens einmal vor dem 50. Geburtstag (BFS Heiratshäufigkeit). Zu diesem Zeitpunkt müssen die Steuerdossiers zusammengelegt werden. Rund 40 Prozent gehen wieder auseinander, dann müssen die Steuererklärungen wieder getrennt werden (BFS Scheidungshäufigkeit). Viele heiraten erneut. Dasselbe gilt, wenn die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner stirbt.
Das aktuelle System ist ungerecht, veraltet und unpraktisch. Es kommt wieder immer zu Umstellungen. Das ändert sich mit der Individualbesteuerung. Bei deren Einführung müssen die Steuererklärungen von rund 1,8 Mio. Ehepaaren einmalig getrennt werden. Das ist dank Automatisierung nicht sehr aufwändig. Und viele erinnern sich noch an die unberechtigten Befürchtungen vor bürokratischem Mehraufwandwegen der Umstellung von zweijährlicher auf jährliche Veranlagung.
Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und direkter Gegenentwurf

Mit der Bargeld-Initiative wollen die Initiant:innen, dass Bargeld stets in «genügender Mengen» vorhanden ist. Gleichzeitig soll eine mögliche Ablösung der Landeswährung Volk und Ständen unterbreitet werden. Diese harmlos erscheinende Initiative ist jedoch schwammig formuliert und aufgrund der bereits gegebenen rechtlichen Bedingungen überflüssig.
Wir lehnen daher die Bargeld-Initiative ab und tragen den direkten Gegenentwurf aus den folgenden Gründen mit:
Unnötige und nachlässig formulierte Initiative
Die Forderungen der Bargeld-Initiative sind schon erfüllt. Um den Franken als Währung ablösen zu können, ist bereits jetzt eine Verfassungsänderung mit Volks- und Ständemehr notwendig. Zudem verpflichtet das Nationalbankgesetz die Schweizer Nationalbank bereits heute zur ausreichenden Bereitstellung von Bargeld.
Der Initiative hingegen mangelt es Genauigkeit. Zum einen wird im Initiativtext ein falscher Name für die Landeswährung verwendet. Zum anderen bleibt unklar, was mit einer «genügenden Menge» an Münzen und Banknoten gemeint ist. Dies ist währungspolitisch heikel.
Ein sauberer Gegenentwurf
Der eingebrachte Gegenentwurf hebt die bereits bestehenden gesetzlich verankerten Bestimmungen auf Verfassungsebene. Hierdurch wird gemäss dem Willen der Initiant:innen der Franken als Währung festgelegt und die Verfügbarkeit von Bargeld verfassungsrechtlich stärker verankert. Diesen Kompromiss kann die SP Schweiz mittragen.
Technologieneutrale Zugänglichkeit von Dienstleistungen
Die Verwendung von Bargeld hat unbestritten Vorteile. Transaktionen mit Münzen und Banknoten sind gebührenfrei und stehen auch Menschen offen, deren Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln erschwert oder unmöglich ist. Insbesondere Kinder und Erwachsene ohne Kreditkarten oder Smartphone profitieren von der Bargeldbereitstellung. Durch den Gegenentwurf wird zudem die Akzeptanz von Bargeld als Zahlungsmittel symbolisch gestärkt und damit auch die niederschwellige Zugänglichkeit zu zahlungspflichtigen Dienstleistungen.
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